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   VGH Bayern, 04.03.2021 - 24 ZB 20.3095   

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VGH Bayern, 04.03.2021 - 24 ZB 20.3095 (https://dejure.org/2021,7989)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.03.2021 - 24 ZB 20.3095 (https://dejure.org/2021,7989)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. März 2021 - 24 ZB 20.3095 (https://dejure.org/2021,7989)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 1 Nr. 1 und 2; WaffG § 41 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WaffG und § 41 Abs. 2; WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b und Nr. 5; WaffG § 2 Abs. 3
    Waffenbesitz- und Erwerbsverbot für erlaubnisfreie und erlaubnispflichtige Waffen

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  • rechtsportal.de

    Waffenbesitz- und Erwerbsverbot; Unzuverlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Bayern, 24.01.2019 - 21 CS 18.1579

    Waffenbesitzverbot

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2021 - 24 ZB 20.3095
    Die Beschwerde gegen den im einstweiligen Rechtsschutz ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 26. Juni 2018 (Az. RN 4 S 18.616) wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 25. Januar 2019 (Az. 21 CS 18.1579) zurück.

    Der erkennende Senat nimmt insoweit Bezug auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts sowie des Verwaltungsgerichtshofs im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (Az. RN 4 S 18.616 und 21 CS 18.1579).

    Insoweit wird auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofs im einstweiligen Rechtsschutzverfahren Bezug genommen (Az. 21 CS 18.1579 - BA Ziffer 1.2), mit denen dargelegt wurde, dass dieses Vorbringen keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Waffenbesitzverbots begründet.

  • BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 30.11

    Waffen; Munition; Erwerbsverbot; Besitzverbot; erlaubnispflichtige Waffen;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2021 - 24 ZB 20.3095
    Ein Verbot ist dann geboten, wenn der Waffenbesitzer bzw. der Erwerbswillige in der Vergangenheit ein Verhalten oder eine seiner Person anhaftende Eigenschaft zu Tage gelegt hat, welche den auf Tatsachen beruhenden Verdacht begründet, dass durch einen Umgang mit der Waffe Gefahren für die öffentliche Sicherheit verursacht werden (BVerwG, U.v. 22.8.2012 - 6 C 30/11 - juris Rn. 33).

    Geboten ist ein Verbot erlaubnispflichtiger Waffen gemäß § 41 Abs. 2 WaffG aber auch dann, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis nicht erfüllt sind, weil dem Betroffenen die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit fehlt (vgl. BVerwG, U.v. 22.8.2012 - 6 C 30.11 - juris Rn. 35; BayVGH, B.v. 8.1.2019 - 21 CS 18.657 - juris Rn. 15).

  • VGH Bayern, 04.03.2016 - 21 CS 15.2718

    Führen einer schussbereiten Waffe im Zusammenhang mit der Jagdausübung

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2021 - 24 ZB 20.3095
    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausführt, sind Verstöße, die als vorsätzliche Straftaten erfassbar sind, prinzipiell gröblich im Sinne dieser Vorschrift (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 11).

    Das Erstgericht nimmt zutreffend an, dass ein Ausnahmefall von der Regelvermutung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht nur dann in Betracht kommt, wenn die Umstände des Verstoßes gegen das Waffengesetz die Verfehlung des Betroffenen ausnahmsweise derart in einem milderen Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Tat begründeten Zweifel an der für die waffenrechtliche Erlaubnis vorausgesetzten Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (BVerwG, B.v. 9.1991 - 1 CB 24/91 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 13).

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2020 - 11 ME 365/19

    Aggressives Verhalten; Gutachten; Nötigung; Prognose; Strafverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2021 - 24 ZB 20.3095
    Das Verhalten des Klägers lässt vielmehr erkennen, dass er in Konflikt- oder Stresssituationen nicht so besonnen reagiert, wie es von einem Waffenbesitzer zu jeder Zeit und in jeder Situation erwartet werden muss (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 10.1.2020 - 11 ME 365/19 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 29.7.2013 - 21 ZB 13.415 - juris Rn. 9; Heinrich in: Steindorf, Waffenrecht, 10. Aufl. 2015, § 5 WaffG, Rn. 9).
  • VGH Bayern, 29.07.2013 - 21 ZB 13.415

    Sportschütze; Waffenbesitzkarten; sprengstoffrechtliche Erlaubnis; Widerruf;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2021 - 24 ZB 20.3095
    Das Verhalten des Klägers lässt vielmehr erkennen, dass er in Konflikt- oder Stresssituationen nicht so besonnen reagiert, wie es von einem Waffenbesitzer zu jeder Zeit und in jeder Situation erwartet werden muss (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 10.1.2020 - 11 ME 365/19 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 29.7.2013 - 21 ZB 13.415 - juris Rn. 9; Heinrich in: Steindorf, Waffenrecht, 10. Aufl. 2015, § 5 WaffG, Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 S 1391/11

    Verdachtsunabhängige Waffenkontrolle; Feststellung eines Verstoßes gegen

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2021 - 24 ZB 20.3095
    Schon ein einmaliger Verstoß gegen die in § 36 Abs. 2 Sätze 1 und 2 WaffG normierten Aufbewahrungspflichten kann daher die Feststellung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigen (BayVGH, B. v. 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512 - juris Rn 19 u. B.v. 2.10.2013 - 21 CS 13.1564 - juris Rn 14; VGH BW, B.v. 3. August 2011 - 1 S 1391/11 - juris Rn 4; Nds. OVG, B.v. 19.4.2010 - 11 LA 389/09 - juris Rn 3).
  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2021 - 24 ZB 20.3095
    Maßgeblich sind allein die konkreten Umstände der Tat (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.1994 - 1 C 31.92 - juris).
  • BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08

    Zuverlässigkeit i.S. des Waffengesetzes

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2021 - 24 ZB 20.3095
    Denn die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, sind nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (stRspr., vgl. z.B. BVerwG, B.v. 31.1.2008 - 6 B 4.08 - juris; BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93).
  • BVerwG, 19.09.1991 - 1 CB 24.91

    Waffenrecht: Widerlegung der Vermutung der Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2021 - 24 ZB 20.3095
    Das Erstgericht nimmt zutreffend an, dass ein Ausnahmefall von der Regelvermutung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht nur dann in Betracht kommt, wenn die Umstände des Verstoßes gegen das Waffengesetz die Verfehlung des Betroffenen ausnahmsweise derart in einem milderen Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Tat begründeten Zweifel an der für die waffenrechtliche Erlaubnis vorausgesetzten Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (BVerwG, B.v. 9.1991 - 1 CB 24/91 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 19.04.2010 - 11 LA 389/09

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Erforderliche Zuverlässigkeit nach dem

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2021 - 24 ZB 20.3095
    Schon ein einmaliger Verstoß gegen die in § 36 Abs. 2 Sätze 1 und 2 WaffG normierten Aufbewahrungspflichten kann daher die Feststellung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigen (BayVGH, B. v. 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512 - juris Rn 19 u. B.v. 2.10.2013 - 21 CS 13.1564 - juris Rn 14; VGH BW, B.v. 3. August 2011 - 1 S 1391/11 - juris Rn 4; Nds. OVG, B.v. 19.4.2010 - 11 LA 389/09 - juris Rn 3).
  • BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93

    Anspruch auf Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis - Bindung an die Beurteilung

  • VGH Bayern, 02.10.2013 - 21 CS 13.1564

    Beschwerde; Unzuverlässigkeit; Aufbewahrung von Waffen und Munition

  • VGH Bayern, 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512

    Waffenrecht; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; nicht sorgfältige Verwahrung von

  • BVerwG, 18.02.1983 - 1 C 144.80

    Waffenerlaubnis - Waffenbesitzverbot - Besitzausübung - Widerruf der

  • VGH Bayern, 08.01.2019 - 21 CS 18.657

    Waffenbesitzverbot

  • VGH Bayern, 20.05.2015 - 21 ZB 14.2236

    Aufbewahrung eines geladenen Revolvers in der Schublade eines Nachtkästchens

  • VGH Bayern, 23.05.2014 - 21 CS 14.916

    Beschwerde; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; nicht sorgfältige Verwahrung von

  • VGH Bayern, 23.12.2015 - 21 ZB 15.2418

    Widerruf der Waffenbesitzkarte aufgrund nicht sorgfältiger Aufbewahrung von

  • VG München, 28.09.2023 - M 7 S 23.684

    Querdenker- und Reichsbürgerszene: Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen

    So darf zur Konkretisierung des Begriffs der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit auch im Rahmen des § 41 WaffG auf die allgemeine Vorschrift des § 5 WaffG zurückgegriffen werden, die für den gesamten Geltungsbereich des Waffengesetzes gilt (vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2019 - 21 CS 18.657 - juris Rn. 15; B.v. 24.1.2019 - 21 CS 18.1579 - juris Rn. 10; B.v. 14.7.2020 - 24 ZB 19.1176 - juris Rn. 11; B.v. 4.3.2021 - 24 ZB 20.3095 - juris Rn. 14 m.w.N.; vgl. in diesem Sinne auch VGH BW, B.v. 15.12.2022 - 6 S 1420/22 - juris Rn. 10 m.w.N.; OVG NW, B.v. 7.2.2018 - 20 B 704/17 - juris Rn. 32; OVG RhPf, B.v. 3.12.2018 - 7 B 11152/18 - juris Rn. 67; HessVGH, U.v. 12.10.2017 - 4 A 626/17 - juris Rn. 56 m.w.N.; NdsOVG, B.v. 10.11.2020 - 11 ME 365/19 - juris Rn. 12; OVG Bremen, B.v. 28.10.2015 - 1 LA 267/14 - juris Rn. 9; vgl. auch OVG Hamburg, B.v. 13.4.2011 - 3 Bf 86/10.Z - juris Rn. 6 f., wonach jedenfalls § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a WaffG ohne Einschränkung auch für den Umgang mit erlaubnisfreien Waffen maßgebliche Bedeutung zukommt, vgl. aktuell auch z.B. VG Potsdam, B.v. 7.6.2023 - 3 L 66/23 - juris Rn. 31; VG Greifswald, U.v. 8.6.2023 - 4 A 1118/21 HGW - juris Rn. 22; VG Bremen, B.v. 19.7.2023 - 2 V 396/23 - juris Rn. 34).
  • VG München, 02.11.2021 - M 7 S 21.2937

    Besitz- und Erwerbsverbot für erlaubnisfreie Waffen - einstweiliger Rechtsschutz

    Zur Konkretisierung des Begriffs der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit darf mithin auch im Rahmen des § 41 WaffG auf die allgemeine Vorschrift des § 5 WaffG zurückgegriffen werden, die für den gesamten Geltungsbereich des Waffengesetzes gilt (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2021 - 24 ZB 20.3095 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Verstöße, die vorsätzliche Straftaten darstellen, sind in aller Regel als gröblich einzustufen (vgl. BVerwG, U.v. 26.3.1996 - 1 C 12.95 - juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 4.3.2021 - 24 ZB 20.3095 - juris Rn. 17; B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 11).

    Dabei kann auch schon eine verhängte Geldstrafe, auch wenn sie unterhalb der von § 5 Abs. 2 Nr. 1 WaffG verlangten Mindesthöhe von 60 Tagessätzen bleibt, durchaus eine Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 begründen (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2021 - 24 ZB 20.3095 - juris Rn. 17 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2023 - 11 ME 363/23

    Besitz- und Erwerbsverbot; Butterflymesser; erlaubnisfreie Waffe;

    Rspr. des BayVGH etwa Beschl. v. 4.3.2021 - 24 ZB 20.3095 - juris Rn. 14, m.w.N.; VGH BW, Beschl. v. 15.12.2022 - 6 S 1420/22 - juris Rn. 10, m.w.N.; OVG NW, Beschl. v. 7.2.2018 - 20 B 704/17 - juris Rn. 32; OVG RP, Beschl. v. 3.12.2018 - 7 B 11152/18 - juris Rn. 67, 69; HessVGH, Urt. v. 12.10.2017 - 4 A 626/17 - juris Rn. 56; OVG Bremen, Beschl. v. 28.10.2015 - 1 LA 267/14 - juris Rn. 9; vgl. auch OVG B-Stadt, Beschl. v. 13.4.2011 - 3 Bf 86/10.Z - juris Rn. 6 f., wonach jedenfalls § 5 Abs. 1 Nr. 2 a) WaffG ohne Einschränkung auch für den Umgang mit erlaubnisfreien Waffen maßgebliche Bedeutung zukommt; vgl. auch etwa jüngst z.B. VG München, Beschl. v. 28.9.2023 - M 7 S 23.684 - juris Rn. 21 ff.; VG Potsdam, Beschl. v. 7.6.2023 - 3 L 66/23 - juris Rn. 31; VG Bremen, Beschl. v. 19.7.2023 - 2 V 396/23 - juris Rn. 34).
  • VG Schwerin, 07.12.2023 - 3 A 1408/21

    Waffenverbot wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der Prepper-Gruppe NORD KREUZ

    Ob ohne Weiteres auf eine Gefährlichkeit des Betroffenen geschlossen werden kann, wenn dieser waffenrechtlich unzuverlässig im Sinne von § 5 Abs. 1 oder 2 WaffG ist oder ob auf eine besondere Gefährlichkeit des Betroffenen nur geschlossen werden kann aus Unzuverlässigkeitsgründen, die auf eine Gewaltneigung oder Gefahr des missbräuchlichen Umgangs schließen ließen (bspw. § 5 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 lit. a WaffG), kann dahinstehen (vgl. BVerwG, a. a. O., Rn. 35 für den Fall der Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 lit. a und Abs. 2 Nr. 1 lit. a WaffG; soweit erkennbar, scheint eine solche Differenzierung nicht vorgenommen zu werden, vgl. bspw. VGH München, Beschluss vom 11. Februar 2019 - 21 C 18.1818 -, BeckRS 2019, 1676 Rn. 25; Beschluss vom 4. März 2021 - 24 ZB 20.3095 -, BeckRS 2021, 5107 Rn. 13; VGH Kassel, Urteil vom 12. Oktober 2017 - 4 A 626/17 -, NVwZ 2018, 1813, 1817 Rn. 36).
  • VG Schwerin, 15.11.2023 - 3 A 1277/21

    Waffenverbot wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in einer sog. "Prepper-Gruppe"

    Ob ohne Weiteres auf eine Gefährlichkeit des Betroffenen geschlossen werden kann, wenn dieser waffenrechtlich unzuverlässig im Sinne von § 5 Abs. 1 oder 2 WaffG ist oder ob auf eine besondere Gefährlichkeit des Betroffenen nur geschlossen werden kann aus Unzuverlässigkeitsgründen, die auf eine Gewaltneigung oder Gefahr des missbräuchlichen Umgangs schließen ließen (bspw. § 5 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 lit. a WaffG), kann dahinstehen (vgl. BVerwG, a. a. O., Rn. 35 für den Fall der Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 lit. a und Abs. 2 Nr. 1 lit. a WaffG; soweit erkennbar, scheint eine solche Differenzierung nicht vorgenommen zu werden, vgl. bspw. VGH München, Beschluss vom 11. Februar 2019 - 21 C 18.1818 -, BeckRS 2019, 1676 Rn. 25; Beschluss vom 4. März 2021 - 24 ZB 20.3095 -, BeckRS 2021, 5107 Rn. 13; VGH Kassel, Urteil vom 12. Oktober 2017 - 4 A 626/17 -, NVwZ 2018, 1813, 1817 Rn. 36).
  • VG München, 10.02.2023 - M 7 S 22.1089

    Widerruf von Waffenbesitzkarte und Ungültigerklärung eines Jagdscheins

    Eine Verwahrung ist nur dann sorgfältig, wenn die zur Verfügung stehenden und zumutbaren Möglichkeiten sämtlich ausgenutzt werden, die Waffe so zu verwahren, dass ein Zugriff Unberechtigter nach Möglichkeit verhindert wird, insbesondere muss die Art der Verwahrung die Waffe vor Diebstahl sichern (vgl. BayVGH, B. v. 4.3.2021 - 24 ZB 20.3095 - juris Rn.15; Gade, WaffG, 3. Aufl. 2022, § 5 Rn. 15).
  • VG München, 10.02.2023 - M 7 S 22.1106

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Verstoßes gegen

    Eine Verwahrung ist nur dann sorgfältig, wenn die zur Verfügung stehenden und zumutbaren Möglichkeiten sämtlich ausgenutzt werden, die Waffe so zu verwahren, dass ein Zugriff Unberechtigter nach Möglichkeit verhindert wird, insbesondere muss die Art der Verwahrung die Waffe vor Diebstahl sichern (vgl. BayVGH, B. v. 4.3.2021 - 24 ZB 20.3095 - juris Rn.15; Gade, WaffG, 3. Aufl. 2022, § 5 Rn. 15).
  • VG München, 26.04.2023 - M 7 S 23.1898

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - auch für erlaubnisfreie Waffen - bei

    Zur Konkretisierung des Begriffs der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit darf mithin auch im Rahmen des § 41 WaffG auf die allgemeine Vorschrift des § 5 WaffG zurückgegriffen werden, die für den gesamten Geltungsbereich des Waffengesetzes gilt (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2021 - 24 ZB 20.3095 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VG München, 21.02.2022 - M 7 S 21.80

    Widerruf des Kleinen Waffenscheins- Führern einer mit Reizstoffkartuschen

    Ebenso können Delikte in die anzustellende Gefahrenprognose einbezogen werden, auch wenn diese nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt bzw. auf den Privatklageweg verwiesen wurden (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2021 - 24 ZB 20.3095 - juris Rn. 11).
  • VG München, 18.02.2022 - M 7 S 22.211

    Erfolgloser Eilantrag gegen den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

    Ebenso können Delikte in die anzustellende Gefahrenprognose einbezogen werden, auch wenn diese nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt bzw. auf den Privatklageweg verwiesen wurden (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2021 - 24 ZB 20.3095 - juris Rn. 11).
  • VG Bayreuth, 13.06.2022 - B 1 K 21.1006

    Widerruf eines Waffenscheins und Nichterteilung einer sprengstoffrechtlichen

  • VG Bayreuth, 27.09.2022 - B 1 K 21.1057

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

  • VG München, 13.02.2022 - M 7 S 22.211

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

  • VG Bayreuth, 27.10.2023 - B 1 S 23.820

    Waffenrechtliche Zuverlässigkeit, sorgfältige Verwahrung (Küchenschrank,

  • VG Potsdam, 17.04.2023 - 3 K 2977/20
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